27. Meine Kunden haben ein Abtretungsverbot in ihren AGBs, ist Factoring trotzdem geeignet?
Insbesondere größere Konzerne legen im Einkauf ausschließlich deren eigene AGBs als Einkaufsbedingung zu Grunde. In den jeweiligen AGBs wird sehr oft der Verkauf von Lieferantenforderungen ausgeschlossen.
Bis vor wenigen Jahren war dies das ko-Kriterium für Factoring. Der Gesetzgeber hat im Jahr 1994 erkannt, dass den Lieferanten damit eine wichtige Finanzierungsquelle verschlossen bleibt und hat mit Einführung des §354a HGB gegengesteuert. In diesem §354a wird geregelt, dass eine Forderungsverkauf auch dann möglich ist, wenn in den AGBs dieser Forderungsverkauf ausgeschlossen (§399 BGB) wurde.
In der Factoringpraxis reagiert man durch den Einsatz eines stillen Factoring.