26. Sind ausländische Tochterfirmen auch Factoring-geeignet?
Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Forderungen, die an ausländische Unternehmen gestellt werden (siehe Frage 24) und Forderungen, die von ausländischen Unternehmen gestellt werden. Forderungen von ausländischen Unternehmen (z.B. die italienische Tochterfirma eines deutschen Unternehmens) unterliegen immer dem jeweiligen nationalen Recht und den damit verbundenen Reglementarien. Für den Einsatz von Factoring ist es also wichtig einen jeweiligen nationalen Anbieter zu finden. Das können zwei verschiedene Anbieter (im Beispiel jeweils für Italien und Deutschland) sein, oder eine Factoringgesellschaft, die in beiden Ländern vertreten ist. Ein Factoringberater kann hier die Umsetzung sinnvoll begleiten, denn die jeweiligen nationalen Regelungen sind auch in der EU völlig verschieden. Z.B. benötigt ein ausländischer Factoringanbieter in Frankreich eine Banklizenz, in Tschechien dürfen Forderungen nicht in das Ausland verkauft werden, in UK ist nur invoice discounting üblich, etc.