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Worum geht es beim Factoring? Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, in dem der Factor laufend die Forde- rungen, die beim Kunden aus Lieferung und Leistung entstehen, ankauft. Da- rüber hinaus übernimmt er das Ausfallrisiko der Forderung und alle Verwal- tungsfunktionen, die mit der Forderung im Zusammenhang stehen. Factoring umfasst damit folgende Funktionen: Durch den laufenden Ankauf der Forderungen aus Lieferung und Leistung wan- delt der Kunde Forderung direkt in Liquidität, die er zur Begleichung seiner Ver- bindlichkeiten einsetzt. Der Kunde kann also Skontierungsmöglichkeiten, für die ohne Factoring hohe Cashreserven gehalten werden müssten. Der Vorteil liegt im sofortigen Erhalt der Liquidität. In der Praxis werden meist 80-90% der Forderungen sofort ausbezahlt. Die vom Factor gekaufte Forderung wird auch von ihm verwaltet, d.h. die Buch- haltung, das Mahnwesen und ggf. das Inkasso wird durch den Factor durch- geführt. Die Inkassotätigkeit ist insbesondere bei Auslandsforderungen sehr hilfreich. Der Factor deckt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der
Schuldner zu 100%. Die Zahlungsunfähigkeit ist spätestens
nach einer definierten Frist (meist 120 Tage) eingetreten. Factoring gibt es in mehreren Varianten Das oben beschriebene Verfahren wird als full-service-Verfahren oder Stan- dardverfahren bezeichnet. Davon abweichend können die drei Funktionen Fi- nanzierung, Delkredere und Service auch anders kombiniert bzw. modifiziert werden: Inhouse Verfahren Offenes/Stilles Verfahren Echtes/Unechtes Verfahren In welchen Fällen ist Factoring geeignet? Wesentlichen Einfluß auf die Factoringeignung haben die Leistungserbringung und die Umsatzgröße: Leistungserbringung Darüber hinaus sind von einer Factoringfinanzierung folgende Umsatzbereiche ausgeschlossen:
Eine klare und transparente Leistungserbringung ist
Grundvoraussetzung für ein Factoringverfahren. Ist diese
Voraussetzung gegeben, so können mit- telständische
Unternehmen
ebenfalls die vielfältigen Vorteile des Factoring nut- zen. Sollte
ein Unternehmen verschieden Abrechnungsverfahren einsetzen, dann
sollten die relevanten Umsätze klar abgrenzbar sein. Jahresumsatz 250 Tsd. € bis 3 Mio. € Jahresumsatz 3 Mio. € bis 10 Mio. € Jahresumsatz 10 Mio. € bis 100 Mio. € Jahresumsatz 100 Mio. € bis 1.000 Mio. € Jahresumsatz Die wirtschaftliche Obergrenze liegt bei ca. 1.000 Mio. € Jahresumsatz. Durch eine Syndizierung von mehreren Factoringgesellschaften kann sogar ein we- sentlich größeres Volumen abgewickelt werden. In den typischen Bereichen der ABS-Finanzierung stellt
Factoring eine inte- ressante, wenn auch unspektakuläre
Alternative
dar. Kosten und Nutzen des Verfahrens Im Factoringverfahren entstehen Kosten durch die Factoringgebühr, den Vor- finanzierungszinssatz und die Delkredereprüfung. Die Factoringgebühr wird auf den (Brutto-) Umsatz erhoben und bewegt sich in einer Größenordnung von ca. 0,25% bis 1,0%. Tendenziell ist die Gebühr umso niedriger, je größer der Jah- resumsatz ist. Bei Gesellschaften mit weniger als 2.500 Tsd. € Jahresumsatz kann die Factoringgebühr auch weit über 1,0% liegen. Der Vorfinanzierungszinssatz wird auf den effektiven Vorfinanzierungszeitraum erhoben und wird auch forderungsgenau abgerechnet. Bei einer Forderungs- laufzeit von z.B. 38 Tagen fällt der Zins auf die Bevorschussung von genau 38 Tagen an. Übliche Zinssätze liegen zwischen 4,0% und 8,0% und sind meis- tens an einen Referenzzinssatz (z.B. 3M-EURIBOR) gekoppelt. Tendenziell ist der Zins umso niedriger, je besser die Bonität des Kunden ist. Die Delkre- dereprüfung umfasst die Kreditprüfung der jeweiligen Debitoren. Sie fällt jähr- lich pro Debitor an und bewegt sich zwischen 20 € und 60 € pro Debitor und Jahr. Der Nutzen des Verfahrens entsteht durch den Einsatz der Liquidität. Durch den Einsatz des Factoring erfolgt zunächst ein Aktivtausch (Forderung gegen Geld). Durch den Einsatz der Liquidität können bzw. sollten sich folgende Effekte ergeben: Wird die Liquidität zur Skontierung im Einkauf verwendet, dann stehen den Kosten des Verfahrens die Skontoerträge gegenüber. Die effektive Verzinsung des Factoringverfahrens sollte damit niedriger liegen als der vergleichbare Lieferantenkredit. Typische Verzinsungen eines Lieferantenkredits liegen zwischen 20% und 60%! Wird die Liquidität zur Tilgung von KK verwendet, dann stehen dem Factoring lediglich die KK-Kosten gegenüber. Durch die Skontierung und durch die Tilgung reduziert sich die Bilanzsumme bzw. es verkürzt sich die Bilanz. Durch diese Verkürzung steigt die Eigenkapital- quote. Die Leistung der TEC7 umfaßt immer alle Tätigkeiten vom ersten Kontakt, der Entwicklung einer Struktur und die Umsetzung bis zum Abschluß eines Vertrages. Unsere Leistungen werden grundsätzlich sehr stark erfolgsorientiert honoriert.
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