Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Ein Vergleich der IFRS mit der durch die Bestimmungen aus den Leasingerlassen geprägten HGB-Bilanzierung erscheint durch die Auslegungsspielräume in den IAS 17 nicht möglich. Stattdessen lassen sich als wesentliche Unterschiede der Rechnungslegungssystematiken nach HGB und IFRS die folgenden Merkmale herausbilden:
- Bei Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasingnehmer erfolgt der Wertansatz der Forderung nach HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, nach IFRS hingegen zur Summe der Barwerte der Leasingraten sowie des garantierten und nicht garantierten Restwerts.
- Die Aktivierung des Leasingobjektes erfolgt nach HGB zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die IFRS sehen als Wertansatz das Minimum aus Fair Value und Barwert der Mindestleasingzahlungen plus anfängliche direkte Kosten vor.
- Die Abschreibungen erfolgen nach Handelsrecht stets bezogen auf die betriebs-gewöhnliche Nutzungsdauer. Nach IAS 17 müssen Abschreibungen gemäß der erwarteten Nutzung verteilt werden. Bei Zurechnung des Vermögenswertes zum Leasingnehmer erfolgt die Abschreibung zur Kürzeren Zeitspanne aus Nutzungs-dauer und Vertragslaufzeit, falls der Eigentumsübergang auf den Leasingnehmer nicht feststeht.
- Ein weiterer Unterschied liegt in der Behandlung von Sale-and-Lease-Back- Ge-schäften. Nach deutschem Handelsrecht können Buchgewinne aus dem Verkauf des Leasinggegenstands sofort realisiert werden. Die IFRS hingegen erlauben die erfolgswirksame Erfassung nur bei Operate Leases, die zum beizulegenden Zeit-wert abgewickelt wurden. Beim Finanzierungsleasing wird das Leasingobjekt als Sicherheit für die Bereitstellung der Finanzierung angesehen und somit dürfen Buchgewinne aus dem Verkauf nicht erfasst werden. Stattdessen sind Abgren-zungsposten zu bilden und über die Laufzeit erfolgswirksam aufzulösen.